Kabinettsbeschluss 2024




9. April 2024. Mit dem heute verkündeten Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die gesetzliche Regelung zum Recht des leiblichen Vaters, die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für sein Kind anzufechten, mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Es unterstützt das Grundrecht der Eltern, 8. November 2023. Die Bundesregierung will mit gesetzlichen Regelungen verhindern, dass staatliche Gelder in die Hände von Terroristen fallen.





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