Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt 2024




27.10.2014. Das Landgericht Stuttgart-Bad Cannstatt urteilt gegen den Vermieter. Die ordentliche Kündigung des Mieters war unwirksam. Der Mieter hat mit der Zutrittsverweigerung keine vertraglichen Pflichten verletzt. Vielmehr sei er berechtigt, die Besichtigung zu verweigern.





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