Betriebskindergarten 2024
27. M. Neues vom Steuerberater: Kein Sachbezug für den kostenlosen oder vergünstigten Besuch von Betriebskindergärten, auch wenn Besuche von betriebsfremden Kindern möglich sind.15. M. Der kostenlose oder ermäßigte Besuch elementarer Bildungseinrichtungen, insbesondere betrieblicher Kindergärten, ist künftig kein steuerfreier Sachbezug, auch wenn diese Einrichtungen auch von betriebsfremden Kindern besucht werden können.