Gemeinnützig 2024
09.08.2023. Um Fahrtkosten steuerlich absetzen zu können, müssen Ehrenamtliche nachweisen, dass sie im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit unentgeltlich und regelmäßig unterwegs sind. Hierzu müssen beispielsweise Fahrtenbücher oder Belege über Reisekosten erstellt werden, die dann mit der Steuererklärung, 18.10.2023, eingereicht werden. Die Bundesregierung hat nun beschlossen, die Möglichkeit des Spendenabzugs auszuschließen. J soll auf Sportvereine ausgeweitet werden. Ab dem nächsten Jahr können alle gemeinnützigen Organisationen beim Finanzministerium beantragen, in die Liste der Spendenempfänger aufgenommen zu werden,