Leitplanken 2024
27. Februar 2024. Leitpfosten sind in der Straßenverkehrsordnung ausgewiesen und gehören zu den Vorrichtungen zur Markierung des Straßenverlaufs. In § 3 der StVO heißt es: „Um den Straßenverlauf anzuzeigen, können in der Regel Leitpfosten an den Straßenrändern angebracht werden.“,