6,92 2024




2. Dez. Bis zu zehn volle Tage vor dem im vorherigen Absatz genannten Datum kann jede Partei Erläuterungen mit Kopien für die anderen Parteien einreichen. 3. Nur im Falle der Erörterung der Streitigkeit in Kammern sind kurze schriftliche Antworten bis zu fünf volle Tage vor dem Sitzungstermin zulässig..





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