uahc 2024
11. Januar 2024. PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern mit einer Bruttonennleistung bis kWp sind steuerfrei. Die Steuerbefreiung gilt sowohl für die Einkommensteuer als auch für die Gewerbesteuer. Darüber hinaus gilt der Nullsteuersatz, was bedeutet, dass beim Kauf einer Photovoltaikanlage keine Mehrwertsteuer anfällt.1. Jan. 2024. Aussagen aus dem politisch-medialen Komplex, die wir auch im neuen Jahr nicht hören werden. Foto: Pixabay Foto: Pixabay Was nicht gesagt wird – DIE ACHSE DES GUT.