verzerrt 2024
12. M. Eine Lösung bietet die ZPO – die Aufenthaltsermittlung durch den Gerichtsvollzieher. Diese Regelung räumt dem Gerichtsvollzieher weitreichende Befugnisse ein. Um einen Schuldner zu finden, kann er sich an die Meldebehörde wenden, z. B. an das Einwohnermeldeamt und dort am 21.04.2023. Die neue Anordnung lautet: „Vollstreckungsanordnung an Gerichtsvollzieher.“ „. Der Zusatz „zur Durchsetzung von Geldansprüchen“ fehlt. Diese Änderung der Überschrift führt zu der Annahme, dass alle Vollstreckungsmaßnahmen vom Gerichtsvollzieher durchgeführt werden können.