§ 266 StGB 2024
16. Januar 2024. Dies führt im Strafverfahren wegen Vorenthaltung und Unterschlagung von Arbeitsentgelten nach § 266a StGB schnell zu sehr hohen Schadensersatzbeträgen. Darüber hinaus wäre im Beispiel der Lohnsteuerhinterziehung von einer vereinfachten Schadensersatzberechnung ohne Progression auszugehen, wie dies bei nicht individuellen, 5. M. II. der Fall ist. Der Senat vertritt unter Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung die Auffassung, dass die Verjährung von Gesetzen gemäß § 266a mit Ablauf der Fälligkeit zu beginnen beginnt. Nach § 78a StGB beginnt die Verjährung mit der Beendigung der Tat.11. Febr. 2024. Der Strafvorwurf nach § 266a StGB, § 266a StGB, betrifft die Vorenthaltung und Unterschlagung von Arbeitsentgelten. Dieser Absatz ist besonders relevant für.