Gleitende Härtefallregelung für Zahnersatz 2024
Für gesetzlich versicherte Patienten mit geringem Einkommen gelten die Härtefallregelungen. Für Zahnersatz gelten Härtefallregelungen: Benötigt man eine Prothese, eine Brücke oder eine Zahnkrone, erhöht sich der feste Zuschuss der Krankenkasse. Die gleitende Härtefallregelung ist daher grundsätzlich für jeden Heil- und Kostenplan individuell anzuwenden. Allerdings erfolgt die Betreuung auf Zeit zusammen mit einer „gleitenden Härtefallregelung“. Wie hoch dieser Zuschlag genau ist, hängt vom Einzelfall ab und wird von der Krankenkasse individuell festgelegt. Für wen gilt die Härtefallregelung beim Zahnersatz? Erhalten Sie das Doppelte des Festzuschusses und damit die volle Kostenübernahme für Basiszahnersatz. Im Sinne der Härtefallregelung werden die Kosten für preiswerten Zahnersatz mit einem festen prozentualen Zuschuss vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen - dazu zählen beispielsweise Kronen, Vollgussbrücken, Teil- und Totalprothesen. Maßnahmen im Sinne einer Luxuspflege – etwa Hochglanzkeramik. Wer als Prothesenträger eingestuft wird, kann sich die Kosten für den Zahnersatz bis zu einem bestimmten Prozentsatz von der gesetzlichen Krankenkasse erstatten lassen. Mit einer gleitenden Härtefallregelung. Die gleitende Härtefallregelung bzw. Teilbefreiung ermöglicht es einkommensschwachen Versicherten, deren Einkommen tatsächlich über der Grenze liegt. AAZ beschreibt diese „gleitende Härtefallregel“ in diesem Artikel. Die Einkommensgrenzen Versicherte Personen, die eine bestimmte Einkommensgrenze unterschreiten, erhalten das Doppelte des festen Zuschusses bis zu einem Prozentsatz der Gesamtkosten für die übliche prothetische Versorgung.