Sparguthaben für Wohnraum 2024
16. erhöht sich und richtet sich nach der Dauer der Inanspruchnahme vollstationärer Pflegebedürftigkeit: bis zu zwölf Monate Aufenthalt: aus Eigenanteil. ab zwölf 14. Als Ersatzvermögen bezeichnet man aus dem Sozialrecht den Teil des Vermögens, der bei der Beantragung oder Auszahlung von Leistungen nicht verwendet werden muss. Konkret handelt es sich dabei um das Vermögen, das eine Person bei der Beantragung von Sozialleistungen oder im Falle einer Unterhaltspflicht behält,