256 TK RF 2024




3. Jetzt ist Artikel 256 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation mit den neuesten Änderungen in Kraft, die vom Präsidenten im Bundesgesetz Nr. 12-FZ vom 14. Februar 2024 genehmigt wurden. Die neueste Fassung des Artikels ist gültig ab 25. Februar 2024. 3. Apr. 2024. ⭐ Ein Arbeitgeber kann eine Frau nicht ablehnen, die ihren Mutterschaftsurlaub im Jahr 2024 unterbrechen und vorzeitig aus dem Mutterschaftsurlaub an den Arbeitsplatz zurückkehren möchte. 256 Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation, cm.





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