Gewaltenteilung 2024




12.11.2008. Gewaltenteilung Unter Gewaltenteilung versteht man die Aufteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zweck der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Dem historischen Vorbild folgend wird zwischen den drei Gewalten Gesetzgebung, Gesetzgebungsvollzug, Exekutive und Rechtsprechung unterschieden; 18.02.2012. Der Grundsatz der Trennung von Justiz und Verwaltung bedeutet auch, dass nicht sowohl Gerichte als auch Verwaltungsbehörden über dieselbe Frage entscheiden dürfen, sei es in gemeinsamer Zusammenarbeit oder in einer in Instanzen aufgeteilten Nachfolge.“. 1957;





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